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Überprüfung der Bauvorlageberechtigung mit di.BAStAI

Ein wichtiger Baustein im Zusammenhang mit dem digitalen Bauantrag ist die Überprüfung der Bauvorlageberechtigung.

Natürlich ist auch beim digitalen Bauantrag zu prüfen, ob der Entwurfsverfasser qualifiziert und damit zur Antragsstellung berechtigt ist. Maßgeblich für diese Prüfung der Bauvorlageberechtigung sind die Berufsverzeichnisse und Listen der Architekten- und Ingenieurkammern.

Die unteren Bauaufsichtsbehörden können kostenfrei digital über die bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern di.BAStAI die Übereinstimmung der im Bauantrag angegebenen Mitgliedsnummer mit der Eintragung in den Kammerlisten prüfen.
29 Planerkammern haben sie für die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens eingerichtet.

 

Sie planen die Einführung des Digitalen Bauantrags auf Verwaltungsseite und suchen den Austausch mit der Ingenieur- und Architektenschaft? Wenden Sie sich gerne an uns!