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Rechtsverordnung zum Bauportal.NRW

Die Rechtsverordnung zum Bauportal.NRW (VO Bauportal.NRW) ermöglicht die vollständige digitale Bauantragsstellung über das Bauportal.NRW. 

Die AKNW hatte zum Referentenentwurf der Verordnung am 29. April 2020 Stellung bezogen. Die dort aufgestellten Forderungen wurden nahezu vollständig berücksichtigt.

Insbesondere hervorzuheben ist die geforderte Festlegung auf den XBau-Standard sowie der Abgleich mit einem bundesweiten Berufs- und Listenverzeichnis der Architekten- und Ingenieurkammern (di.BAStAI).

Die Rechtsverordnung ist unter dem nachfolgenden Link zu finden:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=232&bes_id=43264&menu=0&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Bauportal#det0https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18729&ver=8&val=18729&sg=0&menu=1&vd_back=N