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Kurzbeschreibung und Links

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden Verwaltungsleistungen im Themenfeld Bauen & Wohnen federführend von Mecklenburg-Vorpommern und dem BMI digitalisiert. In einigen Städten und Gemeinden können Bauantragsverfahren bereits vollständig digital abgewickelt werden. Einen Überblick, ob das digitale Antragsverfahren für den jeweiligen Ort zur Verfügung steht, bietet das MV-Serviceportal.

Im Januar 2021 ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, das mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt wurde, online gegangen. Seither kann es von anderen Kommunen und anderen Bundesländern nachgenutzt werden. Den digitalen Bauantrag beim Landkreis Nordwestmecklenburg finden Sie unter https://service.nordwestmecklenburg.de/de/baugenehmigung-online.html.

Seit dem 1. November 2022 kann auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim das digitale Antragsverfahren genutzt werden, https://service.kreis-lup.de/start.

Mit der Änderung der BauVorlVO M-V (s. GVOBl M-V Nr. 42) vom 30.11.2022 ist festgelegt, dass ab sofort Bauanträge grundsätzlich nur noch in elektronischer Form bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen sind. Bei Vorliegen bestimmter Gründe kann die Bauaufsichtsbehörde jedoch die Durchführung des schriftlichen Verfahrens verlangen.

In Umsetzung der geänderten BauVorlVO M-V nimmt seit dem 13. Dezember 2022 die Landeshauptstadt Schwerin ausschließlich digitale Anträge über das Schweriner Serviceportal, https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/planen-bauen/bauen/Digitaler-Bauantrag/, entgegen.

Schritt für Schritt werden alle Leistungen im Themenfeld Bauen & Wohnen digitalisiert. Auch eine Verknüpfung mit anderen Leistungen wie bspw. denkmalrechtliche Genehmigung werden berücksichtigt.