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Kurzbeschreibung und Links

Das elektronisches Bauantragsverfahren ist ab 1. Januar 2024 Pflicht in Hamburg.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat im September 2023 im amtlichen Anzeiger Folgendes bekannt gemacht:

"Gemäß § 27 Absatz 1 Satz 2 BauVorlVO vom 30. Juni 2020 wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 die verpflichtende Nutzung des elektronischen Verfahrens festgelegt. Bauaufsichtliche Verfahren sind in elektronischer Form über den von der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellten elektronischen Zugang durchzuführen (elektronisches Verfahren). Die Nutzung des elektronischen Verfahrens ist ab dem genannten Zeitpunkt verpflichtend."

Ausgewählte Online-Dienste des Hamburg Services für die Beantragung und Errichtung von baulichen Anlagen sind hier zu finden.

Der Online-Dienst „Bauantrag stellen“ unterstützt die digitale Beantragung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens nach der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Weitere Informationen rund um den Online-Dienst „Bauantrag stellen“ finden sich in einem Flyer.

In Hamburg wird derzeit die neue Software „Oktagon“ für das Baugenehmigungsverfahren eingeführt, die vielfältige neue digitale Möglichkeiten bietet. Sie basiert auf einem Standard, der im Rahmen des Programms Cupola an die Anforderungen in der Hamburger Verwaltung angepasst wird. Mit der neuen Software wird zudem die elektronische Bauakte (eBauAkte) realisiert. Und es wird zusätzlich eine Scanlösung zur Digitalisierung von in Papierform eingehenden Bauanträgen umgesetzt. Die Hamburger Bauaufsichtsbehörden arbeiten künftig also digital. Um Medienbrüche und Verzögerungen durch das Scannen zu vermeiden, soll der digitale Bauantrag zum Standard werden.

Besonders interessant für den Berufsstand der Architektinnen und Architekten ist es, dass im Zuge der Einführung der neuen Software auch der Digitale Bauantrag 2.0 an den Start geht. Dieser wird im kommenden Jahr schrittweise zur Verfügung stehen. Antragstellende können dann Baugenehmigungen, Vorbescheide und Abweichungen mit der Auswahlmöglichkeit Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung von Bauvorhaben beantragen. Die Bauvorlagen werden direkt in den Dienst hochgeladen und können dort katalogisiert und näher beschrieben werden. Unterlagen können nach Eingangsbestätigung oder Nachforderung über ein Webformular nachgereicht werden. Im Zuge der Pilotierung wurden schon jetzt über 100 Anträge digital bearbeitet.

Für die digitale Einreichung können natürliche Personen das einfache Servicekonto, Unternehmen das Servicekonto Business im HamburgService weiter nutzen oder sich kostenlos dort registrieren.

Die Einführung der neuen Software ist ab Anfang 2023 über mehrere Monate in Wellen geplant – beginnen werden die Bezirksämter Bergedorf und Wandsbek. Im ersten Schritt werden in Oktagon nur die neu eingehenden Anträge bearbeitet. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. Das Amt für Bauordnung und Hochbau wird zudem auch hier informieren.

Die digitale Bundesauskunfstelle der Architekten- und Ingenieurkammer ist derzeit nicht angeschlossen. Es wird aber nach kurzfristigen Lösungen gesucht. Mittelfristig soll di.BAStAI angebunden werden.