Skip to main content

Kurzbeschreibung und Links

Die Umsetzung des digitalen Bauantrags kommt schrittweise voran. Von den insgesamt 138 Unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern wenden derzeit 16 modellhaft das digitale Verfahren an. Weitere 10 sollten bis Jahresende 2023 folgen. In der Digitalen Bauantragsverordnung (DBauV) werden u.a. Verfahrensfragen und teilweise vereinfachte Formate der Bauvorlagen für den digitalen Bauantrag gesondert geregelt. Auch können Kommunen zunächst über einen einfachen Client oder eine „vereinfachte Papiergenehmigung“ digitale Verfahrensabläufe bieten, sofern sie keine eigenen Webformulare anbieten wollen. Das System ist aber grundsätzlich freigegeben und die einzelnen Bauaufsichtsbehörden haben die Möglichkeit es zu adaptieren.

Mittelfristig ist geplant, die Identifizierung über die Steuer-ID auszugestalten. 

Zum Frühjahr 2023 sind Informationsformate des Ministeriums (u.a. mit unserer Akademie) in Planung, um die Verbreitung der digitalen Verfahren voranzubringen. Auch die Einbindung der automatisierten Prüfung der Bauvorlageberechtigung auf Basis der gemeinsamen Datenbank DiBASTAI könnte nach Aussage des Ministeriums in einem nächsten Schritt konkret werden.