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Kurzbeschreibung und Links

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (mit Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration sowie ITEOS und BITBW als Dienstleistern Überlegungen zum Aufbau einer zentralen Online-Plattform).

In Baden-Württemberg ist es bereits seit 1. August 2019 grundsätzlich zulässig, Bauanträge komplett digital zu stellen und die Bauvorlagen und Anträge online einzureichen. Damit war auch die Verpflichtung zur Unterzeichnung von Bauanträgen und Bauzeichnungen entfallen. Laut Übergangsvorschrift in § 77 LBO konnte die zuständige Behörde bis zum 31. Dezember 2021 abweichend verlangen, dass elektronisch eingereichte Dokumente in Schriftform nachzureichen sind. Seit Jahresbeginn 2022 können die Baurechtsbehörden bei einem digital eingereichten Antrag nun nicht mehr verlangen, dass ein zusätzlicher Papier-Antrag ggf. mit Unterschriften eingereicht wird.

Die LBO-Novelle von 2019 ließ zunächst offen, in welcher Form die Bauanträge einzureichen sind: "Der Bauantrag und die Bauvorlagen sind in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzureichen." (§ 53 Abs. 2 LBO) Mit der seit 1. Oktober 2020 gültigen Fassung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung LBO-VVO wurden die Anforderungen an den digitalen Bauantrag weiter konkretisiert. (§ 3 Abs. 3 und 4 LBO-VVO):

  • "Werden Bauvorlagen elektronisch in Textform eingereicht, sind sie in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln. Die Baurechtsbehörde kann andere dauerhaft archivierbare Dateiformate, die Inhalte zuverlässig wiedergeben und keine externen Inhalte einbeziehen, zulassen sowie Übermittlungswege und Dateistrukturen vorgeben.
  • Bauzeichnungen nach § 6 und sonstige grafische Darstellungen entsprechen der Textform."

Das vorgegebene Datenformat lässt sich in aller Regel unabhängig von den unterschiedlichen verwendeten Programmen und Softwareanwendungen der Planungsbüros problemlos erzeugen, so dass die Baurechtbehörden von einem einheitlichen zu bearbeitenden Datenformat ausgehen können.
Andere Dateiformate müssten mit der Behörde abgestimmt und von dieser zugelassen werden. Der Übertragungsweg sowie eventuell gewünschte Datenstrukturen sind von den Behörden festzulegen bzw. vorzugeben, wobei im einfachsten Fall die Einreichung per E-Mail als Anhang erfolgen könnte.

Mit der LBO-Novelle 2019 ist auch das Erfordernis der Unterschrift auf Bauantrag, Bauvorlagen und einzureichenden Unterlagen entfallen: die Dokumente sind lediglich „in Textform“ einzureichen, was mit einer einfachen, archivfähigen pdf-Datei möglich ist. Eine elektronische Signatur oder ähnliches ist nicht notwendig. Entsprechend wurden auch in der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung alle Regelungen zur Unterschrift gestrichen.

Aktuelle Entwicklung der digitalen Antragstellung

Das Land Baden-Württemberg hatte zunächst über www.service-bw.de auf ein einheitliches Eingabeportal gesetzt, an das sich die Behörden bzw. Verwaltungen anschließen konnten. Eine ganze Reihe Baurechtsbehörden, insbesondere der größeren Kommunen hat dies bereits im Jahr 2021 umgesetzt. Allerdings ließ sich über dieses System kein echtes durchgängiges Verfahren implementieren.

Daher hat das Land mit der Änderung der Landesbauordnung zum 25. November 2023 die Weichen für die Implementierung des "ViBa BW" gestellt: es setzt beim Virtuellen Bauamt auf die Nachnutzung des „Digitalen Bauantrags“ aus Mecklenburg-Vorpommern im Sinne des „Einer-für-Alle-Prinzips (EfA)“. 
siehe https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/bauordnungsrecht/virtuelles-bauamt

Die Teilnahme steht seit Anfang 2024 den zuständigen Behörden offen. Bis sich ein flächendeckend einheitliches System etabliert hat, wird es zunächst notwendig sein, bei der zuständigen Baurechtsbehörde nach dem zu verwendenden Übermittlungsweg zu fragen. Bis alle Ämter in der Lage sind, rein digital zu arbeiten, werden für die Übergangszeit noch unterschiedliche Übertragungswege und ggf. Nutzung verschiedener Medien die Regel sein.

Zum konkreten Verfahren in Baden-Württemberg siehe https://www.akbw.de/berufspraxis/bauantragsverfahren-bw/digitaler-bauantrag-im-virtuellen-bauamt-viba-bw